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Kleine Konzession Gastgewerbe Österreich

  • Autorenbild: David Markovic
    David Markovic
  • 22. Sept.
  • 2 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 30. Sept.

Wenn du in die Welt der Gastronomie einsteigst, tauchen gleich zu Beginn ein paar wichtige Fragen auf: Welche Rechtsform soll dein Unternehmen haben? Und welche Konzession musst du anmelden?


Keine Sorge – genau diese Fragen klären wir hier in diesem Blog.

Wir schauen uns an:


  • Welche Konzessionen es überhaupt gibt

  • Voraussetzungen für die Anmeldung der Gastgewerbe-Konzession

  • Die wichtigsten Unterschiede zwischen den Konzessionen

  • Unterschied zwischen freiem und reglementiertem Gastgewerbe

Unterschied zwischen freiem und reglementiertem Gastgewerbe


In Österreich gibt es im Gastronomiebereich zwei Konzessionen, mit denen man ein Lokal betreiben kann: reglementiertes Gastgewerbe und freies Gastgewerbe („Klein-Gastro“)“.


Der größte Unterschied:

  • Klein-Gastro: freie Konzession – kann grundsätzlich von jedem angemeldet werden.

  • Gastgewerbe: reglementierte Konzession – hier brauchst du den Nachweis der Befähigung, entweder durch eine Ausbildung oder durch die Befähigungsprüfung.


Tipp: Siehe § 1 Abs 1 Z 1–10 Gastgewerbeverordnung für die Details.


Befähigungsnachweis im Gastgewerbe


Folgende Schulabschlüsse plus 12-wöchiges Praktikum ersetzen den Befähigungsnachweis. Alternativ kann die Befähigungsprüfung bei den Meisterprüfungsstellen abgelegt werden.

Für die Prüfungsvorbereitung bieten die Wirtschaftsförderungsinstitute in allen Bundesländern passende Kurse an.Wer lieber selbst lernt, kann die Skripten online beziehen.


Wichtig zu wissen bei "kleine konzession gastgewerbe österreich"


Keine Lust auf die Gastgewerbe-Prüfung?

Dann bleibt die "kleine Konzession Gastgewerbe Österreich" - freie Konzession .


Die Bedingungen sind überschaubar:

  • Maximal 8 Sitzplätze

  • Ausschank und Verkauf von Getränken in handelsüblich verschlossenen Flaschen

  • Einfache Speisen- und Getränkeausgabe, oft in abgelegenen oder bergigen Regionen (z. B. Schutzhütten)

  • Beherbergung mit maximal 10 Fremdenbetten

  • Frühstück, kleine Snacks, nicht-alkoholische Getränke und Bier in verschlossenen Flaschen

  • Ausschank oder Verkauf per Automaten

Kurz gesagt: Klein-Gastro eignet sich für kleine, einfache Betriebe, die keinen großen Gastronomiebetrieb mit voller Servicepalette führen wollen.


Beispiele für freie Konzession:






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